NEKANE BLEIBT FREI

NEKANE BLEIBT FREI

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Am 12.11.2019 hat das spanische Sondergericht Audiencia Nacional einen internationalen Haftbefehl gegen Nekane Txapartegi ausgestellt und konfrontiert die Schweiz erneut mit einem Auslieferungsantrag. Der spanische Staat setzt damit die politische Verfolgung der baskischen Aktivistin fort, die 1999 im Folterkeller in Madrid begonnen hat.

Der neue Auslieferungsantrag wird mit den falschen Papieren begründet, die Nekane Txapartegi während ihres Aufenthalts in der Schweiz und ihrer Verhaftung 2016 in Zürich auf sich hatte.

Bereits im Mai 2019 stellten die spanischen Behörden ein Rechtshilfegesuch an die Schweiz. Infolgedessen lud die Schweizerische Bundesanwaltschaft Nekane Txapartegi vor, in Bern per Videokonferenz durch das spanische Sondergericht Audiencia Nacional befragt zu werden. Die Schweizerischen Behörden sicherten Nekane Txapartegi und ihren AnwältInnen zu, dass die Einvernahme nicht auf den 1999 unter Folter erzwungenen Aussagen beruhe. Am Tag vor der Einvernahme wurde aus der Akteneinsicht jedoch klar, dass die Folteraussagen erneut die Grundlage der Anklage bilden. Folglich erschien Nekane Txapartegi mit ihrem Anwalt in Bern und folgte damit der Vorladung durch die Schweizerische Bundesanwaltschaft. Ihr Anwalt wies die Schweizer Behörden aber darauf hin, dass sich das Rechtshilfegesuch der Audiencia Nacional ausdrücklich auf den Inhalt des unter Folter erzwungenen Geständnisses bezog und daher der spanische Antrag völkerrechtswidrig und nach Schweizer Recht unzulässig war und Nekane Txapartegi die Einvernahme per Videokonferenz ablehnte. Die Ermittlungen der spanischen Behörden gingen um den Besitz von falschen Papieren sowie eine aktive ETA-Mitgliedschaft nach ihrer Flucht aus dem spanischen Staat.

Am 12. November hat die Audiencia Nacional nun einen internationalen Haftbefehl erlassen, der als alleinigen Vorwurf den Besitz von gefälschten Papieren zum Inhalt hat. Die angebliche Mitgliedschaft von Nekane Txapartegi in der ETA ist allerdings erneut ein zentraler Abschnitt im Dokument. Die konkreten Vorwürfe punkto Mitgliedschaft unterscheiden sich in den Anklagen vom Mai und November 2019 jedoch fundamental. Es wird kein einziger konkreter Tatvorwurf und keine Handlung genannt, die eine Unterstützung der ETA, geschweige denn eine Mitgliedschaft in der Organisation beweisen würden. Trotzdem ist klar, dass nach einer Auslieferung Nekane Txapartegis nach Spanien das Verfahren wegen ETA-Mitgliedschaft die Hauptanklage darstellen wird. Es ist weiter bemerkenswert, dass der spanische Staat ein Delikt verfolgt, das in der Schweiz stattgefunden hat und so eine extraterritoriale Wirkung ihrer Gesetze beansprucht.

Mit diesem Hintergrund ist klar, dass es sich um eine Fortsetzung der politischen Verfolgung der baskischen Aktivistin Nekane Txapartegi durch den spanischen Staat handelt. Diese Verfolgung begann 1999 mit der Verhaftung und Folter durch die Guardia Civil. Die erzwungenen Aussagen waren die Basis für die Verurteilung als Mitglied der ETA im Jahr 2007. Im Rekursverfahren wurde die Mitgliedschaft auf Unterstützung abgeschwächt, was die spanischen Behörden offenbar vergessen haben. Nekane Txapartegis Folteraussagen, die auch vom Schweizer Bundesgericht als glaubhaft erachtet wurden, wurden bis heute nicht untersucht.

Wir fordern von der Schweiz, dass sie die rechtswidrige politische Verfolgung Txapartegis nicht unterstützt, sondern endlich die Foltervorwürfe anerkennt.

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