Mercredi, 9 Mai
Thomas Meyer-Falk und Sicherungsverwahrung
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Sicherungsverwahrung – legalisierte Freiheitsberaubung – bedeutet, dass ein zu einer zeitlichen Gefängnisstrafe Verurteilter nach absitzen der Strafe weiter auf unbestimmte Dauer, in vielen Fällen bis zum Lebensende, in Haft gehalten wird. Begründet wird das über die Zuweisung von „Gefährlichkeit“ als Persönlichkeitseigenschaft mit dem Konstrukt die Person sei „für die Allgemeinheit gefährlich“. Die Zukunft eines Verwahrten und seine Perspektive wieder in Freiheit zu kommen wird dann von Annahmen und Wahrscheinlichkeitsaussagen (etwas anderes ist die sog. Forensisch-psychiatrische Prognostik nämlich nicht) staatlich beauftragter Gutachter bestimmt. Von den Nazis 1933 in ein konkretes Gesetz gegossen wurde die SV in den Jahren 1998 – 2006 im perfekten Zusammenspiel von rechtspolitischen Scharfmachern und dämonisierender Begleitmusik geifernder Medien mehrfach verschärft. Nachdem der EGMR 2011 weite Teile der gesetzlichen Regelungen zur SV und dessen praktischen Vollzug als menschenrechtswidrig verurteillt hat sah sich auch das BverfG gezwungen, entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung, alle Regelungen zur SV für verfassungswidrig zu erklären und deren Neuregelung anzuordnen. Aber auch die dann erfolgten Änderungen der Paragrafen haben am grundsätzlichen Charakter der SV nichts substantielles verändert, erschöpfen sich weitestgehend in Kosmetik wie z.B. der Vergrößerung der Zellen, Ausweitung des persönlichen Besitzstandes etc.. Nach wie vor sind die Chancen eines Verwahrten in Freiheit zu kommen gering. Was das für kämpfende, widerständige Gefangene bedeutet, die von einer Anordnung der SV betroffen sind, lässt sich gut am Beispiel Thomas Meyer Falk zeigen, bei dem Widerstand gegen das Knastsystem als weiterhin fortbestehende Gefahr für die Allgemeinheit und individueller Gefährlichkeit gedeutet wird um die andauernde Freiheitsberaubung zu legitimieren. Viele Gefangene und Verwahrte setzen sich gegen das Knastsystem und die ihnen angedachte Zukunft zur Wehr. Leider erreichen sie zu oft weder uns noch eine wie immer geartete „Öffentlichkeit“. Deshalb sollte auch im Rahmen dieser Veranstaltung darüber diskutiert werden, wie sich der Kontakt zu den Kämpfenden herstellen lässt, mit dem Ziel einen Austausch, eine Vernetzung,. eine Verbindung der Kämpfe zu erreichen. Über die Geschichte der SV und den Fragen, was sind heute die rechtlichen Voraussetzungen für eine Anordnung der SV, ihre verschiedenen Formen (sog. vorbehaltliche SV), ihren praktischen Vollzug möchte euch Lutz informieren und Fragen beantworten., der zuletzt wegen Eigentumsdelikten 33 Jahre in Knast und Sicherungsverwahrung verbracht hat.
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- discussion/présentation