Infoveranstaltung

Friday, 27 November

Infoveranstaltung

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"Kriminalisierung der kurdischen Freiheitsbewegung in Deutschland". Am 26.11.1993 wurde die PKK in Deutschland verboten und wird seit dem massiv kriminalisiert. Mit den §129a und b StGB werden poltisch aktive Kurd*innen in der BRD unter Generalverdacht gestellt, als Teil einer "terroritischen Vereinigung" zu arbeiten - die Vorwürfe meistens: Demos organisieren, Spenden sammeln, Busse mieten etc. Auf EU Ebene kommt noch §34 (AWG - Außenwirtschaftsgesetz) hinzu, der Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren vorsieht. Obwohl es immer wieder Stimmen gibt, die das PKK-Verbot aufheben wollen, hält die Bundesregierung an der harten Linie gegen die kurdische Freiheitsbwegung fest und damit der türkische Präsident Erdogan dafür sorgt, dass die Geflüchteten nicht nach Europa kommen, gab es sozusagen als kleines Geschenk zu den 3. Mrd. Euro, die Merkel ihm bei Gesprächen in Ankara im Oktober 2015 zusagte, auch direkt die Verhaftung von zwei vermeintlichen PKK-Kadern in Celle und Bremen im Herbst 2015 dazu. Aktuell sitzen somit acht kurdische politische Gefangene in Straf- bzw. Untersuchungshaft, soviel wie seit vielen Jahren nicht mehr. Warum bleibt das Verbot der PKK trotz des Paradigmenwechsels seit Anfang 2000er bestehen?
Ort: FU Berlin, Jura Fachbereich, HS II, Van't-Hoff-Str. 8.

Date & Time: 

Friday, 27 November, 2015 - 10:00

Category: 

  • discussion/presentation
Freie Universität
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