Bleiben Sie zuhause? Wohnungslosigkeit in der Corona-Krise

Monday, 12 April

Bleiben Sie zuhause? Wohnungslosigkeit in der Corona-Krise

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Im März letzten Jahres wurden Kontaktbeschränkungen beschlossen. Damit brach die Infrastruktur auch für Wohnungslose zusammen, so wurden Wärmestuben, Kleiderkammern, Tafeln, Beratungsstellen, Ämter, Schwimmbäder, Bibliotheken und vieles mehr geschlossen oder der Betrieb eingeschränkt. Aufenthaltsmöglichkeiten in Einrichtungen und im öffentlichen Raum reduzierten sich erheblich. Obwohl Wohnungslose oft Vor- und Mehrfacherkrankungen haben, waren sie auch noch auf beengte Unterkünfte angewiesen, was das Infektionsrisiko noch erhöhte. 

Für Obdachlose auf der Straße entfielen viele Überlebensstrategien wie Sammeln von Pfandflaschen, Betteln und der Straßenzeitungsverkauf. Wie sieht die Situation heute aus? Welche Forderungen haben Wohnungslosenaktivist*innen und in welchen Kämpfen befinden sie sich gerade? Darüber wollen wir diskutieren. 

Nicole Lindner, Aktivistin in verschiedenen mieten- und stadtpolitischen Initiativen und Bündnissen, Mitglied in der MIETERPARTEI und Mitinitiatorin der Mahnwachen gegen Obdachlosigkeit 2019/2020 und 2021, wird über Selbstermächtigung und die Grenzen, die Wohnungs- und Obdachlosen in ihrer Teilhabe und Bürgerbeteiligung gesetzt werden (z.B. Räumung Rummelsburger Bucht, Wohnungslosenparlament in Gründung [5], Beschlagnahmung Habersaathstraße), sprechen. 

Stefan Schneider, Berlin, geb. 1965, Sozialwissenschaftler, Dr. phil., ist gegenwärtig Koordinator der Selbstvertretung wohnungsloser Menschen [6]. In seinem kurzen Statement "Corona und linke Kritik(un)fähigkeit" in Sachen Wohnungslosigkeit wird Stefan versuchen zu beschreiben, warum wohnungslose Menschen auch mit "linken" Politikansätzen sehr unzufrieden sind. 

Wohnungs- und Obdachlosigkeit sind das Ergebnis der Verweigerung von Menschenrechten. Die Wohnungslose Dietlind Schmidt befragte deshalb am 07.01.2016 das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Einhaltung international ratifizierten Verträge, die die Menschenrechte beinhalten. Die Antwortschreiben der Bundesministerien der Justiz und für Verbraucherschutz und Arbeit und Soziales ergaben, dass Menschenrechte nicht 1:1 umgesetzt werden, sondern über Zustimmung und Mitwirkung der jeweils für die Gesetzgebung zuständigen Körperschaften nach Artikel 59 Abs. 2 Grundgesetz. Das widerspricht Artikel 1 Grundgesetz, der Unverletzlichkeit und Unveräußerlichkeit von Menschenrechten. Dietlind übt deshalb ihr Widerstandsrecht nach Artikel 20 Abs. 4 Grundgesetz aus. 

Ablauf: Nach den je ca. 10-minütigen Inputs der Referent*innen gibt es eine „Podiumsdiskussion". Nach ca. ein bis eineinhalb Stunden laden wir die Teilnehmenden ein, sich zu beteiligen. Die Veranstaltung dauert ca. 2 Stunden, anschließend gibt es ein gemütliches Beisammensein („Kneipe") mit open end. 

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, kommt einfach in den BigBlueButton-Raum:

https://viko.iniforum-berlin.de/b/eli-0lu-qkg-zlr

Ihr müsst der Aufzeichnung zustimmen, wir nehmen aber nur den ersten Teil mit den Inputs auf. 

Alternativ könnt Ihr auch per Telefon teilnehmen: 

Einwahl-Telefon-Nummer: 035189675724

Dann nach Aufforderung den Konferenz-Code eingeben: 27220 (Ihr seid dann drin, es kommt kein Abschlusszeichen).

Date & Time: 

Monday, 12 April, 2021 - 19:00 to 21:00

Category: 

  • discussion/presentation

Price: 

  • free
online Berlin
Germany